Stärkung der Ortsbeiräte

19.11.2020

In einer der letzten Gemeindevertretersitzungen wurden sowohl die Geschäftsordnungen für die Gemeindevertretung wie auch für die Ortsbeiräte aktualisiert. Positiv ist, dass nun die elektronischen Medien bei Antragsstellungen und auch bei den Niederschriften stärker eingesetzt werden können. Es ist deshalb zu erwarten, dass vermehrt Laptops oder Tablets in den Sitzungen auftauchen werden.

Während sich im Gemeindeparlament die Arbeit in Fraktionen und Ausschüssen durch das neue Ratsinformationssystem
um einiges erleichtern lässt, sind die Ortsbeiräte noch immer auf die Papierform angewiesen. Das allein wäre nicht schlimm, wenn es im Nachgang auch schriftliche Antworten auf die einzelnen verhandelten Punkte einer Tagesordnung geben würde. Bisher hat der Bürgermeister auf Nachfrage der Ortsbeiräte immer erklärt, dass auf eine schriftliche Antwort verzichtet werden kann, da er ja schließlich als Vertreter des Gemeindevorstandes bei jeder Sitzung vor Ort ist. Wir meinen, dass das so nicht hingenommen werden kann. Vor allem lässt sich bei dieser Vorgehensweise keine Nachverfolgung wichtiger Punkte und Anliegen der Ortsbeiräte realisieren. Nur über verbindliche schriftliche Antworten nach einem angemessenen Zeitraum kann hier Abhilfe geschaffen und größere Zufriedenheit bei den Beteiligten erreicht
werden. Das wäre dann eine konkrete und wirkliche Stärkung der untersten Demokratieebene, so wie es vom Bürgermeister vor der letzten Wahl auch versprochen wurde.

Eigenes Budget für Ortsbeiräte

Um der Arbeit in den Ortsbeiräten die verdiente Anerkennung zu verleihen und mehr Bürgerinteresse an der gemeinsamen
Arbeit in den Ortsteilen zu wecken, hat die FDP folgenden Antrag in die letzte Gemeindevertretersitzung eingebracht:
Trotz der bekannten sehr engen Haushaltsbedingungen in Morschen sollen kleine Budgets für Aktivitäten in den Ortsteilen in den Haushalt 2021 eingeplant werden.

Diese sollen jährlich zur Verfügung gestellt, eigenständig verwendet oder angespart werden, um insbesondere für Verschönerungsmaßnahmen oder besondere Anschaffungen eingesetzt werden zu können. Mit der jährlichen Zurverfügungstellung eines in der Höhe begrenzten Budgets soll zusätzliche Motivation für gemeinsame
sinnvolle Verschönerungsaktionen und eine größere Bürgerbeteiligung in den Ortsteilen erreicht werden. Über die
Verwendung des Budgets soll im Rahmen der letzten Ortsbeiratssitzung eines jeden Jahres Rechenschaft abgelegt werden soll.