Schrottimmobilien und Grundsteuerreform
FDP-Anfrage zu Schrottimmobilien
Die FDP-Anfrage unserer Landtagsabgeordneten Wiebke Knell mit ganz konkreten abrissreifen und verfallenden Gebäuden in Binsförth, Heina und Eubach wurde inzwischen im
Landtag behandelt. Dabei wurde bestätigt, dass drei der vier näher bezeichneten „Schandflecke“ tatsächlich auf dem Wege des Fiskalerbes dem Land Hessen übertragen wurden. Die gesetzlichen Erben hatten die Erbschaft jeweils ausgeschlagen. Da keine Nutzungsperspektiven für diese Objekte gegeben sind müsste eigentlich ein Abriss der Gebäude erfolgen. Zumal es für derartige Beseitigungen auch keine Förderprogramme gibt. Aus wirtschaftlichen Gründen übernimmt das Land Hessen jedoch nur dann die Abrisskosten, wenn die notwendige Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Das bedeutet, dass wir dem Verfall so lange zusehen müssen, bis Gefahr für Leib und Leben von diesen Ruinen ausgeht.
Grundsteuerreform ist endlich vom Eis?
Ein Thema was der großen Koalition schon lange auf den Nägeln brennt und uns alle betrifft – Mieter wie Eigentümer – konnte nach der Fristsetzung des Verfassungsgerichts bis zum Jahresende noch rechtzeitig gelöst werden. Nach den sehr komplizierten Ansätzen der SPD – die wenig Sympathie bei CDU und CSU fanden – ist es sehr erfreulich, dass auf der Grundlage der FDP-Vorschläge nun endlich eine Lösung gefunden wurde, die jetzt auch der Bundesrat angenommen hat. Nun kann gerechnet werden, denn bis zum Jahr 2025 müssen alle 35 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.
Weniger erfreulich ist, dass entgegen der FDP-Vorstellung keine bundesweit einheitliche Regelung zum Tragen kommt und jedes Bundesland nun entscheiden muss, welches Modell für sie und ihre Bürger greifen soll. Das ist nicht sehr gut, denn welche tatsächlichen Auswirkungen dies für unsere eigenen Grundstücksbewertungen und alle Mieter hat, kann erst nach den Grundsatzentscheidungen in den Ländern festgestellt werden. Wir alle dürfen also noch auf eine unkomplizierte Lösung in Hessen hoffen!