FDP begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur A 49

24.06.2020

Die FDP Schwalm-Eder begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur A 49. „Das Urteil ist nicht nur eine gute Nachricht für unsere Region, sondern unterstützt auch unsere Haltung zur A 49, denn die FDP steht ohne Wenn und Aber zum Lückenschluss“, kommentiert FDP-Kreisvorsitzender Nils Weigand die Entscheidung.

Das Bundesverwaltungsgericht hat einer Klage des BUND gegen den Weiterbau der A49 nicht stattgegeben. Der Autobahnbau, der vom ehemaligen Verkehrsminister Dieter Posch (FDP) mit Rodungsarbeiten begonnen wurde, befindet sich zurzeit noch im Abschnitt zwischen Neuental und Schwalmstadt. Der beklagte Abschnitt liegt zwischen Stadtallendorf und dem Anschluss an die A 5.

„Langsam geht dem Großteil der Bevölkerung, die den Autobahnweiterbau befürworten, jedes Verständnis für weitere Bauverzögerungen aus. Deswegen hoffe ich, dass nun den Gegnern der A 49 endlich klar ist, dass dieses Projekt fertiggestellt wird“, erklärt FDP-Fraktionsvorsitzende und Landtagsabgeordnete Wiebke Knell. „Ich freue mich, dass das für Nordhessen wichtige Projekt wie geplant weitergeht“, so Knell.